Bauherren müssen viel Verantwortung tragen – selbst dann, wenn sie einen Bauunternehmer und einen Architekten beauftragen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren vor Schadenersatzansprüchen, wenn auf der Baustelle Dritte zu Schaden kommen.
Warum ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein Muss für jeden Bauherren?
Auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie als Bauherr nicht verzichten, denn gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind Bundesbürger dazu verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die Dritte durch das eigene Verschulden erleiden. Dabei haften Sie mit Ihrem derzeitigen und künftigen Vermögen. Kommt nun jemand auf Ihrem Bau zu Schaden, kann das unter Umständen zu einem finanziellen Ruin führen, wie das folgende Beispiel erläutert:
Bei Dacharbeiten an einem Rohbau löste sich eine unzureichend gesicherte Balkonplatte und fiel auf den Dachdecker, der dabei ums Leben kam. Die Platte, die mehrere Tonnen schwer war, traf den Arbeiter im Hals- und Brustbereich. Da die Betonarbeiten in Eigenleistung erstellt wurden, steht der Bauherr mit seinem gesamten Kapital in Haftung – dies würde ohne eine Bauherrenhaftpflicht den finanziellen Ruin bedeuten.
Aus diesem Grund gehört die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Häuslebauer verzichten kann – nicht nur bei einem Neubau, sondern auch bei Umbauten. Weitere wichtige Versicherungen rund um das Thema Bau sind:
- Bauleistungsversicherung (Bauwesenversicherung)
- Feuerrohbauversicherung
- Gebäudeversicherung
- Bauunfallversicherung
Diese Leistungen bietet eine Bauherrenhaftpflicht
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Ansprüche, wenn auf der Baustelle oder einem dazu gehörigen Grundstück ein Schaden entsteht, für den der Betrieb einer Baustelle ursächlich ist. Abgesichert sind die nachfolgenden Schäden:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden
Somit sind sowohl Unfälle, bei denen Personen zu Schaden kommen, als auch Gebäudeschäden finanziell abgesichert. Ein Gebäudeschaden kann zum Beispiel durch Grabungen an der Grundstücksgrenze entstehen, wenn dabei das Nachbarhaus absinkt. Auch spielende Kinder können sich auf der Baustelle verletzen oder ein fremdes Fahrzeug kann durch den Baubetrieb geschädigt werden – in all diesen Fällen springt die Bauherrenversicherung ein und ersetzt den entstandenen Schaden.
Ein weiterer großer Vorteil besteht darin, dass Sie bei Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung auch von einer juristischen Beratung profitieren. Denn eine Bauherrenversicherung klärt für den Versicherungsnehmer im Schadensfall die Haftungsfrage. Bestehen beispielsweise unbegründete Schadensersatzansprüche, so wehrt die Versicherungsgesellschaft diese ab. Die Versicherung unterstützt Sie bei strittigen Ansprüchen innerhalb eines Gerichtsprozesses und übernimmt sämtliche Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Die Grenze der Kostenübernahme entspricht der vertraglich vereinbarten Deckungssumme aus der Haftpflichtversicherung für Bauherren.
Bei entstandenen Sachschäden übernimmt die Police die Instandsetzung und Reparaturen. Bei Personenschäden erstattet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für die ärztliche Behandlung sowie die Rehabilitation des Geschädigten und kommt für weitere Kosten auf, die aufgrund des Unfalls notwendig sind, wie beispielsweise Umschulungen oder Renten. Kommt es gar zu einem Todesfall, so werden auch die Beerdigungskosten übernommen.
Die Liste der Pflichten eines Bauherren ist lang
Eine Baustelle ist grundsätzlich auch immer eine Gefahrenzone – und für deren Absicherung sind Sie als Bauherr verantwortlich. Das heißt, dass Sie dafür Sorge zu tragen haben, dass niemand zu Schaden kommt. Diese Pflicht wird Verkehrssicherheitspflicht genannt und bedeutet, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, um Personen oder Gegenstände abzusichern und zu schützen. Dies kann sich unter Umständen als nicht so einfach herausstellen.
Nur das Aufstellen eines entsprechenden Warnzeichens reicht nicht aus. Wohl jeder kennt das Schild mit der Aufschrift: “Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder.” Doch allein dieses Schild genügt Ihnen nicht zur juristischen Absicherung, denn der Grundstückseigentümer muss ebenfalls dafür sorgen, dass Unbefugten erst gar kein Betreten des Baubereiches möglich ist, zum Beispiel durch einen Bauzaun. Da aber auch Personen auf Baustellen gefährdet sind, die befugt sind, die Baustelle zu betreten, muss eine umfassende Absicherung durch eine entsprechende Police erfolgen, die im Falle eines Schadens die Deckung übernimmt. Hinzu kommt, dass selbst Personen oder Sachen zu Schaden kommen können, die nicht direkt auf der Baustelle verortet sind. So kann zum Beispiel der Bauzaun durch starken Wind auf ein Fahrzeug fallen.
Auch wenn der Bauherr den Schaden nicht verursacht hat – er ist haftbar!
Des Weiteren gibt es auch noch die sogenannte Überwachungspflicht. Teilweise kann die Verkehrssicherungspflicht auch auf den zuständigen Bauleiter oder die an der Baustelle tätigen Handwerker übertragen werden. Doch tritt auf der Baustelle ein Schaden ein und der Verantwortliche stellt sich als nicht versichert und mittellos dar, haften ebenfalls Sie – und zwar für den gesamten Schaden. Daher ist allen Bauherren dringend angeraten, nicht nur selbst für eine individuell angepasste Bauherrenversicherung Vorsorge zu treffen, sondern sich auch von allen beauftragten Bauleitern, Architekten und Handwerkern den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflicht vorweisen zu lassen.
Bauherren haben auch eine Auswahlpflicht. Das bedeutet, dass Sie darauf achten müssen, ob die mit dem Bauvorhaben beauftragten Unternehmen überhaupt dazu in der Lage sind, eine sachgemäße Bauausführung zu gewährleisten. In den letzten Jahren hat sich im Bausektor ein regelrechter Preiskampf entwickelt. Nicht selten wird aus Preisgründen auf Anbieter zurückgegriffen, die noch keine Referenzen vorzuweisen haben. Sie sollten bei der Wahl des Bauunternehmens auf dessen Seriosität und auf eine kompetente Abwicklung des Bauvorhabens achten. Nutzt das Unternehmen zum Beispiel nicht gewartete oder schlechte Baumaschinen, kann dadurch ebenfalls ein Schaden auf dem Nachbargrundstück entstehen. Auch hierfür sind Sie selbst verantwortlich – auch wenn der Schaden durch ein beauftragtes Unternehmen verursacht wurde, muss der Bauherr im Zweifelsfall für alle Schadensersatzansprüche selbst aufkommen.
Hier nochmals eine kurze Zusammenfassung der Pflichten eines Bauherren:
- Verkehrssicherheitspflicht
- Überwachungspflicht
- Auswahlpflicht
Tipp: Wird mit einem Bauvorhaben kurz nach dem Grundstückskauf begonnen, sollte die Police für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits mit dem Kauf abgeschlossen werden – so ist etwa mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung mancher Versicherungen auch das unbebaute Grundstück bereits vor Baubeginn versichert.