Warum ist eine Diensthaftpflichtversicherung so wichtig?
Je nach Art der Tätigkeit haftet zwar immer zunächst der Dienstherr, allerdings kann dieser Sie in Regress nehmen. Geregelt sind solche Amtspflichtverletzungen zum Beispiel im § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Allerdings nur in den nachfolgenden Fällen:
- Bei Beamten bei grober Fahrlässigkeit
- Bei Arbeitern und Angestellten des öffentlichen Dienstes sogar bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit
- Wenn dem Arbeitgeber oder Dienstherren unmittelbarer Schaden zugefügt wird
Der Diensthaftpflicht-Versicherer prüft aber immer zunächst, ob die geltend gemachten Ansprüche auch tatsächlich begründet sind und wenn ja, in welcher Höhe. Sind die Ansprüche gerechtfertigt, so werden diese vom Versicherer übernommen. Erweisen sich allerdings die geltend gemachten Ansprüche als ungerechtfertigt und rechtlich unbegründet, dann werden diese für Sie abgewehrt.
In Deutschland ist es so, dass jeder Mensch für alle von ihm verursachten Schäden mit seinem gesamten aktuellen und künftigen Vermögen haftet. Schäden, die Sie in Ausübung Ihres Berufes als Beamter aus Fahrlässigkeit anderen zufügen, müssen Sie aus Ihrem privaten Vermögen erstatten.
Insbesondere Beamte haben aufgrund ihrer Tätigkeit ein erhöhtes Haftungsrisiko, daher benötigen Beamte eine besondere Haftpflichtversicherung, um sich gegen den finanziellen Ruin abzusichern – die sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Diese Versicherung schützt alle Beamten vor Schadensersatzforderungen, die unter Umständen unbezahlbar sind.
Besonders Polizisten und Lehrer benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung
Die Tätigkeit als Polizist oder Lehrer wartet im Haftungsbereich mit sehr viel mehr Risiken auf als oftmals angenommen. Ebenso unbekannt ist, dass nicht nur Beamte haftbar sind, sondern auch Arbeiter und Angestellte, die im öffentlichen Dienst tätig sind. Bei der Ausübung dieser Berufe gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, einen Schaden zu verursachen:
- Ein Lehrer kann seine Aufsichtspflicht verletzen, in dessen Zusammenhang ein Schüler zu Schaden kommt.
- Ein Verwaltungsfachangestellter kann eine falsche Entscheidung treffen und dadurch einen hohen finanziellen Schaden verursachen.
- Ein Polizist kann bei einer Festnahme jemanden körperlich verletzen und dafür in Regress genommen werden.
In allen Bereichen ist es möglich, dass es zu Schäden durch berufliche Handlungen kommt, die finanziell sehr umfassend sind. Hinzu kommt, dass es gesetzlich verankert ist, dass der Geschädigte selbst seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Beamten geltend machen darf. Ebenso hat der Dienstherr die Möglichkeit, seinen Mitarbeiter in Regress zu nehmen. Dies ist dann der Fall, wenn den Entschädigungsansprüchen eine Fahrlässigkeit des Mitarbeiters zugrunde liegt.
Verweigert zum Beispiel ein Mitarbeiter des Bauamtes zu Unrecht eine Baugenehmigung oder berechnet er Unterhaltsansprüche falsch, ist sein Dienstherr berechtigt, den Mitarbeiter für die daraus resultierenden Schadensersatzansprüche zu belangen. Da es sich hierbei um Fehlentscheidungen handelt, muss der Mitarbeiter mit seinem privaten Vermögen für die Begleichung des Schadens haften. In solchen Fällen übernimmt die Diensthaftpflicht die Zahlung des Schadens.
Öffentliche Verwaltung – wichtige Absicherung der Vermögensschäden
Im Bereich der öffentlichen Verwaltung haben Sie es weniger mit Sach- oder Personenschäden zu tun, in der Regel sind es hier Vermögensschäden, die häufig auftreten. Für Beamte im Verwaltungsbereich ist es daher sehr wichtig, sich gegen Vermögensschäden abzusichern. Insbesondere wenn Sie Entscheidungsträger sind, wie zum Beispiel Richter oder Amtsleiter, sollte die Deckung der Haftpflicht im Bereich der Vermögensschäden ausreichend hoch sein.
Diensthaftpflicht – indirekter Rechtsschutz für Beamte
Neben dem Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden hat die Haftpflichtversicherung für Beamte auch noch eine weitere wichtige Funktion: Sie ist eine indirekte Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet, dass vor der Regulierung eines Schadens die Diensthaftpflichtversicherung zunächst den Vorgang genau prüft. Kommt nun der Versicherer zu dem Schluss, dass Sie als Beamter für den Schaden nicht haftbar gemacht werden können, leistet sie auch nicht. Und für Sie bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie nicht in Haftung genommen werden. Somit erfüllt die Diensthaftpflicht auch gleichzeitig die Aufgabe einer (indirekten) Rechtsschutzversicherung. Daher ist die Diensthaftpflichtversicherung für Angestellte des öffentlichen Dienstes und für Beamte genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung, da diese Personengruppe aufgrund ihrer Tätigkeit laufend dem Risiko von Schadensersatzansprüchen ausgesetzt ist.
Sinnvolles Extra: Dienstschlüssel mitversichern
Eine Diensthaftpflichtversicherung kann sowohl für Polizisten und Lehrer wie auch für Soldaten und Justiz- und Verwaltungsbeamte bzw. Angestellte der zuvor genannten Behörden abgeschlossen werden. Nicht versichert werden Hebammen, Ärzte und Rettungssanitäter. Gegen einen entsprechenden Aufpreis ist der Verlust von Dienstschlüsseln mitversichert. Dieser Einschluss ist für alle Mitarbeiter sehr sinnvoll, die über Schlüsselgewalt verfügen.
Tipp: Stiftung Warentest empfiehlt, bei privaten Haftpflichtversicherungen eine Deckungshöhe von fünf Millionen Euro zu vereinbaren.