Diensthaftpflicht – so sorgen Angestellte des öffentlichen Dienstes optimal vor
Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung, da sie für Schäden, die bei der Ausübung ihres Amtes entstehen, persönlich haften. Die Diensthaftpflichtversicherung schützt alle Staatsdiener vor Schadensersatzforderungen Dritter.
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