Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bietet Vermietern, Besitzern von unbebauten Grundstücken und Eigentümergemeinschaften wirksamen Schutz vor Schadenansprüchen. Jeder Immobilienbesitzer kann für die Risiken, die von seinem Eigentum ausgehen, haftbar gemacht werden. Während selbst bewohnte Einfamilienhäusern durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, sind Vermieter, Eigentümergemeinschaften oder Besitzer von unbebauten Grundstücken über diese nicht abgesichert. Hier übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die Absicherung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet bei Fahrlässigkeit
Zu Ihren Pflichten als Haus- und Grundbesitzer gehört die Verkehrssicherungspflicht für Ihr Eigentum. Sie haben also die Pflicht, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte einen Schaden erleiden. Bei Immobilienbesitz betrifft die Verkehrssicherungspflicht zum Beispiel das Schneeräumen auf dem Gehweg vor dem Haus und auf dem Zugang zur Haustür. Wenn Sie diese wichtige Aufgabe vernachlässigen, können andere Personen auf dem glatten Untergrund ausrutschen und sich unter Umständen schwere Verletzungen zuziehen. Auch wenn Ihr Hauseingang schlecht beleuchtet oder eine Treppe nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist, sind Personenschäden unter Umständen nicht zu vermeiden und Sie für die Folgen haftbar.
Während bei vielen anderen Sachversicherungen eine Deckung durch den Versicherer bei fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen ist, greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gerade in eben diesen Fällen: Sie übernimmt Entschädigungszahlungen und – falls begründet – auch Schmerzensgeld. Im schlimmsten Fall, wenn der Geschädigte zum Beispiel durch den Unfall erwerbsunfähig wird, können Sie zur Zahlung einer Rente verurteilt werden. So entstehen nicht selten Schäden in Millionenhöhe, die aus privaten Mitteln gar nicht mehr zu begleichen sind. Aus Kostengründen auf eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu verzichten, ist daher in jedem Fall eine riskante Entscheidung.
Die Bedeutung des Begriffs „Haftpflicht“
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftpflicht sind geregelt in § 823 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Grundsätzlich beschreibt die Haftpflicht eine Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Verursachen Sie einen Schaden schuldhaft, also fahrlässig, sind die Konsequenzen oft schwerwiegend und können sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, Sie vor finanziellen Risiken zu schützen. Sie wirkt auch wie eine passive Rechtsschutzversicherung, indem sie prüft, ob die Forderungen gegen Sie berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt sie die Ansprüche notfalls auch vor Gericht ab. Beim Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist die Deckungssumme wichtig. Sie bestimmt, in welcher Höhe die Versicherung zu Leistungen herangezogen werden kann. Bei mehreren Schäden innerhalb eines Jahres begrenzen die Versicherungsgesellschaften ihre Leistungen pro Versicherungsjahr maximal auf die doppelte vereinbarte Deckungssumme.
Versicherte Personen und die unterschiedlichen Schadenarten
Mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Sie als Haus- und Grundbesitzer als natürliche Person oder bei Eigentums- oder Erbgemeinschaften als juristische Person versichert. Der Versicherungsschutz schließt auch Personen mit ein, die in Ihrem Auftrag Arbeiten an der Immobilie ausführen. Dazu gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Reinigungstätigkeiten aller Art
- Instandhaltung der Haus- und Grundstücksbeleuchtung
- Verwaltung des Objektes
- Gartenpflege
Der Versicherungsschutz greift auch dann, wenn diese Tätigkeiten ohne Bezahlung ausgeführt werden, zum Beispiel von Nachbarn, Freunden oder Familienangehörigen. Bei den möglichen Schadensarten unterscheidet man im Einzelnen zwischen
- Personenschäden,
- Sachschäden und
- Vermögensschäden.
Unter einem Personenschaden versteht man Ereignisse, die eine Verletzung, eine Gesundheitsschädigung oder im schlimmsten Fall den Tod eines Menschen zur Folge haben. Abgesichert sind hier unter anderem:
- Heilbehandlungskosten
- Krankenhauskosten
- Kosten für eine Haushaltshilfe
- Schmerzensgeld
Sachschäden stellen beispielsweise eine Beschädigung, Zerstörung oder Vernichtung von Sachgegenständen dar. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Dachziegel von Ihrem Haus auf ein geparktes Auto fällt. Auch ein Baum, der in den Nachbargarten stürzt, verursacht oft große Schäden. Hier gilt der Versicherungsschutz der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unter anderem für:
- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Renovierungskosten
- Wertverlust
Die Entschädigung erfolgt auf der Zeitwertbasis. Das bedeutet, Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet Ersatz in der Höhe, die dem Wert des Gegenstandes zu dem Zeitpunkt entspricht, bevor der Schaden eingetreten ist. Vermögensschäden wie etwa Verdienst-, Nutzungs- oder Gewinnausfall werden nur dann von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht geregelt, wenn sie die Folge eines versicherten Sach- oder Personenschadens sind. Kann dem Geschädigten nachgewiesen werden, dass er am Entstehen des Vermögensschadens schuldhaft mitgewirkt hat, so erhält er nach § 254 BGB eine Mitschuld, die die ihm zustehende Versicherungsleistung mindern kann.
Der Umfang der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Grundsätzlich versichert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht das Risiko von Schäden, die von Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ausgehen. Eingeschlossen sind hier unter anderem auch Pflanzen, Bäume oder Gartenteiche. In begrenztem Umfang haftet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auch bei Bauarbeiten und Sachschäden durch häusliche Abwässer oder durch Rückstau aus dem Abwasserkanal. Besonders für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wichtig. Hier schließt der Haftungsumfang nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ein, sondern garantiert auch Ansprüche des Verwalters an einen einzelnen Eigentümer oder Schadenersatzansprüche der Eigentümer gegen den Verwalter.
Auch für ein unbebautes Grundstück brauchen Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Schon von einem unbebauten Grundstück kann eine Gefährdung ausgehen. Als Eigentümer von Bauland sind Sie dafür verantwortlich, dass auf Ihrem Grundstück niemand zu Schaden kommen kann. Das bedeutet, dass Sie zum Beispiel das Grundstück durch einen Bauzaun gegen unbefugtes Betreten sichern müssen. Sie sollten auch mit einem Schild darauf hinweisen, dass das Betreten des Grundstücks nicht erlaubt ist.
Sollte damit zu rechnen sein, dass Ihr Bauvorhaben innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein wird, schließen Sie am besten eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab. Sie leistet über die reine Haus- und Grundstückshaftpflicht hinaus auch bei Schäden, die durch das Bauvorhaben selbst entstehen können. Da Schäden im Immobilienbereich unter Umständen relativ hoch sein können, sollte die vereinbarte Deckungssumme für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mindestens drei Millionen Euro betragen.