Diese Schäden versichert eine Haus- und Grundbesitzer-haftpflichtversicherung
Eigentum verpflichtet. Dies gilt für alle Personen, die eine Immobilie oder ein Grundstück besitzen. Wird diese Immobilie ausschließlich selbst genutzt und nicht vermietet, genügt in der Regel eine private Haftpflichtversicherung, die Personen-, Sach- oder Vermögensschäden absichern kann, die an oder in der Immobilie passieren können. Wer Teile der Immobilie oder den gesamten Komplex dauerhaft oder vorübergehend vermietet, benötigt in jedem Falle eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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