Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn der vierbeinige Liebling einen Schaden verursacht. Und das ist schnell passiert: Ein scheuendes Pferd ist eine Gefahr für die Umstehenden und ein Hund weiß leider nicht, dass Nachbars Brille kein neues Kauspielzeug ist. In immer mehr Haushalten bereichern Haustiere heute das Leben der Menschen – und Tiere erhöhen nicht nur die Lebensqualität, sie bedeuten auch eine große Verantwortung.
Das sagt das Gesetz zur Tierhalterhaftpflicht
Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung des Tierhalters sind streng. Die private Tierhaltung wird besonders streng bewertet, da es sich um ein reines Hobby handelt. Daher ist § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches mehr als deutlich formuliert: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Erleichterungen bestehen nur für die gewerbliche Tierhaltung. Im Klartext heißt das, dass jeder Tierhalter für durch das eigene Tier verursachte Schäden mit seinem jetzigen und seinem zukünftigen Vermögen haftet. Es ist dabei vollkommen unerheblich, ob ihn an einem Unfall eine Mitschuld trifft oder nicht. Dieses drastische Vorgehen des Gesetzgebers zeigt deutlich, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ebenso zum Tier gehört wie gutes Futter oder der Besuch eines Tierarztes. Sie sollte für jeden Tierbesitzer eine Selbstverständlichkeit darstellen.
Welche Tierhalter benötigen eine spezielle Haftpflichtversicherung?
Für Kleintiere wie Hamster und Kaninchen oder für Ziervögel ist keine Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig. Anders verhält es sich bei Familien, die einen Hund oder ein Pferd besitzen. Sie sollten in keinem Fall auf die Absicherung über eine leistungsstarke Versicherung verzichten. In einigen Bundesländern ist es sogar vorgeschrieben, dass für Hunde bestimmter Rassen oder ab einer gewissen Größe eine gültige Versicherung bestehen muss. Aktuell verzichtet lediglich das Land Mecklenburg-Vorpommern generell auf eine Versicherungspflicht für Hundehalter.
In folgenden Bundesländern sind Hundehalter zur Versicherung verpflichtet:
- Berlin
- Brandenburg
- Niedersachsen
- Thüringen
In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz müssen Hunde in jedem Fall versichert werden, wenn sie bereits auffällig geworden sind. Allerdings ist es deutlich schwieriger, nach einem Vorfall eine günstige Versicherung neu abzuschließen. Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verlangen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung von den Besitzern von Hunden bestimmter Rassen. In Nordrhein-Westfalen dagegen müssen alle Hunde versichert werden, die eine Schulterhöhe von mehr als 40 cm und/oder ein Gewicht von mehr als 20 kg erreichen. Außerdem setzen Hundeschulen, Hundesportvereine sowie Reit- und Pensionsställe in der Regel den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung voraus.
Tiere bleiben auch bei bester Erziehung unberechenbar. Pferde treten aus, wenn sie sich erschrecken. Große Hunde können bereits durch freudiges Anspringen eines Passanten Verletzungen verursachen. Kleine Hunde werden oft übersehen und damit zur Stolperfalle. Auch wenn ein Autofahrer zur Vollbremsung oder zum Ausweichen gezwungen wird, können die Schäden in die Tausende gehen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein und übernimmt die finanziellen Konsequenzen für Sie. Bereits zu einem geringen Monatsbeitrag erhalten Sie Sicherheit und das Wissen, jederzeit Ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Sonderfall Katze
Katzen werden ebenfalls nicht nur in den eigenen vier Wänden gehalten. Sie beschädigen oft den Lack der warmen Motorhaube von parkenden Autos und können auch kratzen und beißen. Trotzdem benötigen die Besitzer von Katzen keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung. In diesem besonderen Fall springt die private Haftpflichtversicherung über die sogenannte Gefährdungshaftung ein. Daher sollte die Privathaftpflichtversicherung für Haushalte mit Katzen eine Selbstverständlichkeit sein, da sie einen guten Basisschutz für alle Eventualitäten darstellt.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung als „kleine Rechtsschutzversicherung“
Die spezielle Haftpflichtversicherung für Tierhalter reguliert nicht nur die Schäden, die ein Haustier verursacht hat. Sie bietet Ihnen als Tierhalter noch einen weiteren großen Vorteil. Die Versicherung prüft die Ansprüche des Geschädigten genau und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie als Besitzer des Tieres ab. Damit genießen Sie zusätzlich eine kleine Rechtsschutzversicherung und können sich sicher sein, dass unberechtigte oder überzogene Ansprüche Sie nicht belasten. Der Stress ist groß, wenn ein Tier einen Schaden verursacht hat. Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt ab der Schadensmeldung alles Weitere, sodass Sie sich erst einmal in Ruhe von dem Schreck erholen können.
Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter ist bereits für geringe monatliche Beiträge erhältlich. Tests und Vergleiche belegen, dass schon für circa 5 Euro monatlich ein umfassender Schutz möglich ist. Die Mehrzahl der Versicherungen bietet eine Versicherungssumme von 5 Millionen Euro an. Auch wenn diese Summe sehr hoch klingt, sollte sie das absolute Minimum sein. Vernünftiger ist eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro. Dieses Mehr an Sicherheit erfordert nur einen geringen Mehraufwand, der sich für Sie als Halter lohnt. Über eine Selbstbeteiligung im Schadensfall kann, ähnlich wie bei der Kasko-Versicherung, für Kraftfahrzeuge der Beitrag gesenkt werden. Achten Sie auf einen Tarif, der das sogenannte Fremdhüter- oder Fremdreiterrisiko miteinschließt. Dann tritt die Versicherung auch in Kraft, wenn sich Freunde, Bekannte oder die Familie um Ihr Tier kümmern.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ebenso wichtig wie die private Haftpflichtversicherung. Der monatliche Beitrag ist im Vergleich zum abgesicherten Risiko gering.