Bei der Privathaftpflichtversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Trotz der Freiwilligkeit ist sie die wichtigste Versicherung überhaupt, die jeder abschließen sollte. Denn eine kleine Unachtsamkeit im Alltag reicht aus, um den finanziellen Ruin herbeizuführen und die Existenz zu gefährden, sofern man keine Privathaftpflichtversicherung hat. Das gilt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden im privaten Bereich gleichermaßen. Erfahren Sie, warum die private Haftpflichtversicherung nicht nur wichtig, sondern unverzichtbar ist, welche Schäden abgesichert sind und welche nicht und worauf es beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ankommt.
Die Rechtsgrundlage der privaten Haftpflichtversicherung
Jeder ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für gegenüber Dritten verursachte Schäden in vollem Umfang zu haften, wobei die zu zahlende Summe in Deutschland nach oben offen ist. Und genau darin besteht die Gefahr, die von der Privathaftpflichtversicherung abgefedert wird, deren Schutzzweck aus § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) abgeleitet wird. Um einen Schaden über die private Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen, muss der gegenüber einem Dritten verursachte Schaden durch Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit im privaten Bereich entstanden ist. Schäden, die während der Ausübung einer beruflichen, vereinsmäßigen, ehrenamtlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden, gehören nicht zum Schutzbereich der Privathaftpflichtversicherung.
Grundlage für das Versicherungsverhältnis im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung ist ein Versicherungsvertrag, den der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer schließt. In diesem verpflichtet sich der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu einem Ausgleich von Vermögensnachteilen, die letzterem durch begründete Ansprüche Dritter entstanden sind.
Der Schutzbereich der privaten Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz und Ausschlussgründe
Die private Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer, seine Familie und im Haushalt tätige Personen ab. Der Versicherungsschutz einer Privathaftpflichtversicherung orientiert sich an den Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen Versicherer, die jedoch weitgehend einheitlich sind.
Die private Haftpflichtversicherung deckt typische Risiken des Alltags ab. Dazu gehören in einem beschränkten Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz und die Haftung aus Sportausübung, wobei bestimmte Wettkämpfe und die Jagd nicht in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Dem Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung unterliegen jedoch manche Haustiere, beispielsweise Kleintiere, Vögel und Katzen. Für andere Tiere wiederum, von denen ein erhöhtes Risiko ausgeht, gibt es eine spezielle und auf die jeweilige Tierart abgestimmte Tierhalterhaftpflichtversicherung, beispielsweise für Hunde und Pferde. Auch die Nutzung von privat angemieteten Wohnräumen fällt unter der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung, sofern es sich nicht um Glasschäden oder Schäden handelt, die aufgrund von Abnutzung, Verschleiß oder durch eine übermäßige Beanspruchung entstanden sind.
Nicht von der Privathaftpflichtversicherung erfasst werden Schäden, die an Teilen der Warmwasserbereitung oder an elektrischen und heizungstechnischen Einbauten entstanden sind. Gleiches gilt für die Schäden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen. Für diese tritt die obligatorische Kfz-Versicherung ein.
Worauf es bei der Wahl einer Privathaftpflichtversicherung ankommt – Deckungssummen und Haftungserweiterungen
Private Haftpflichtversicherungen werden je nach Versicherer und Ausgestaltung des Versicherungsvertrags mit unterschiedlichen Deckungssummen angeboten. Oftmals wird ein Versicherungsvertrag geschlossen, in eine Schublade verbannt oder in einem Aktenordner abgelegt und allenfalls im Bedarfsfall hervorgeholt. Nur wenige Versicherungsnehmer überprüfen ihren Vertrag regelmäßig hinsichtlich seiner Aktualität. Tatsächlich kann sich der Bedarf des oder der Versicherten im Laufe der Jahre ändern. Dann ist es wichtig, in gewissen Zeitabständen den Inhalt zu überprüfen und bei Bedarf spezielle Leistungen gegebenenfalls nachzuversichern und den Deckungsschutz entsprechend zu erweitern. Beispiele für einen erweiterten Versicherungsschutz sind eine nachgerüstete Photovoltaikanlage auf dem Dach des eigenen Hauses oder auch ein neuer Öltank, eine neue Wärmepumpe oder eine Pelletheizung. Auch die Versicherer haben in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und die im Versicherungsvertrag einer privaten Haftpflichtversicherung aufgeführten Leistungen an die heutigen Lebensbedingungen und Gefahren angepasst.
Fazit
Tatsächlich hat längst nicht jeder Haushalt eine private Haftpflichtversicherung: nahezu ein Drittel der Bevölkerung ist nicht abgesichert. Da gerade die Haftpflichtversicherung schon für kleines Geld zu haben und somit für jedermann erschwinglich ist, muss dies nicht sein. Ein Verzicht kann sich fatal auswirken und im finanziellen Ruin enden. Ein Schritt in die falsche Richtung, ein unachtsamer Moment beim Spielen im Freien oder ein Zusammenstoß mit einem Fußgänger beim Skateboardfahren: Es gibt genug Beispiele, die anschaulich belegen, dass Schadensfälle unseren Alltag bestimmen. Schadensfälle wird es immer geben, sodass eine private Haftpflichtversicherung ein unverzichtbares Muss für jeden vorausschauenden, verantwortungsbewussten Menschen ist.