Auch wenn der Begriff „Haftpflicht“ auf eine Pflichtversicherung schließen lässt, handelt es sich dabei doch, bis auf die Kfz-Haftpflichtversicherung, um freiwillige private Versicherungsverträge, die Sie effektiv vor Schadenersatzforderungen Dritter schützen. Die Vielfalt der Versicherungen macht eine Unterscheidung notwendig, hierzu finden Sie im Folgenden wichtige Informationen.
Die wesentlichen Gemeinsamkeiten
Eine Haftpflichtversicherung wird immer die gegen Sie gerichteten Schadenersatzansprüche prüfen – und zwar dem Grundsatz und der Höhe nach. Kommt sie zu dem Schluss, dass Sie für den Ihnen angelasteten Schaden nicht verantwortlich sind, wird sie die Forderungen abwehren. Dazu vertritt sie Sie notfalls auch vor Gericht und übernimmt alle anfallenden Kosten. Sind Sie für den fahrlässig oder grob fahrlässig verursachten Schaden zur Rechenschaft zu ziehen, wird die Versicherungsgesellschaft in die Regulierung eintreten. Der Überprüfung der Schadenshöhe kommt eine wichtige Bedeutung zu, um überzogene Forderungen zu verhindern. Sind alle Aspekte geklärt, reguliert Ihre Versicherung den Schaden und für Sie ist die Angelegenheit erledigt.
Versichert sind immer Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die daraus resultieren, aber auch reine Vermögensschäden. Die Deckungskonzepte variieren hinsichtlich des Bereiches, der effektiv abgesichert werden soll: Sind beispielsweise in der Privathaftpflichtversicherung Forderungsausfälle mitversichert, die Sie absichern, wenn Sie durch einen zahlungsunfähigen Dritten geschädigt werden, ist dieser Punkt in anderen Verträgen selten vorgesehen. Es geht also immer um abgegrenzte Lebensbereiche, die mit speziellen Haftpflichtverträgen abgedeckt werden können.
Die Privathaftpflichtversicherung – wichtigster Vertrag im privaten Versicherungspaket
Eine Privathaftpflichtversicherung gehört in jedes Portfolio und sollte individuell auf Ihren konkreten Bedarf zugeschnitten sein.
Sie haben die Wahl zwischen einem Single-Tarif (wenn Sie wirklich allein leben) und einem Familien-Tarif, in dem alle im Haushalt lebenden Kinder, die noch kein auf Dauer ausgerichtetes Einkommen erzielen, bis zu einer definierten Altersgrenze mitversichert sind.
Versichert sind dabei alle Schäden, die die versicherten im Privatleben Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig zufügen. Dazu zählt beispielsweise das Glas Rotwein, dass Sie in der Wohnung Ihres Freundes versehentlich umstoßen und damit den hellen Teppich verunreinigen. Aber auch eine Unachtsamkeit Ihrerseits, die dazu führt, dass Ihr Kind unvorhergesehen auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht. Selbst die Cremedose, die Sie in das Waschbecken Ihrer gemieteten Wohnung fallen lassen, kann Beschädigungen verursachen, für die Ihr Vermieter Sie haftbar macht – und die in der Privathaftpflicht versichert sind.
Die Deckungsinhalte einer Privathaftpflichtversicherung sind so vielfältig, das nur ein detaillierter Versicherungsvergleich das Preis-Leistungsverhältnis wirklich darstellen und zur Entscheidung führen kann.
Die Diensthaftpflichtversicherung – besonderer Schutz für Lehrer und Erzieher
Insbesondere Lehrer und Erzieher werden für Schäden in Haftung genommen, die sie während der Dienstzeit fahrlässig verursachen. Beispielsweise ist die Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn Sie nur für kurze Zeit den Raum verlassen und die Kinder Unfug anstellen, ein Grund, Sie für die entstandenen Schäden zur Verantwortung zu ziehen. Die Haftung richtet sich in erster Linie danach, ob Sie als angestellter Lehrer oder als Honorarkraft tätig sind. Schieben Sie den möglichen Folgen einen Riegel vor und sichern Sie sich umfassend ab.
In eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine Privathaftpflicht integriert, sodass Sie nicht nur während Ihrer beruflichen Tätigkeit, sondern auch im privaten Bereich einen umfassenden Versicherungsschutz genießen.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung – aus Verantwortung für Ihren Vierbeiner
Als Halter von Hunden oder Pferden sind Sie auch für die Schäden haftbar, die Ihr Vierbeiner ohne Ihr Verschulden anderen zufügt. Ob sich ein Hund nachts selbständig macht und auf dem Weg zur Hündin des Nachbarn dessen Garten verwüstet oder Ihr Pferd scheut und einen Verkehrsunfall verursacht – die Tierhalterhaftpflicht wird sich mit diesen Schäden befassen. Vor allem Bissverletzungen, die Hunde unter Bedrängnis oder aus einem Erschrecken heraus anderen zufügen können, verursachen oft immense Behandlungskosten – die Sie dank Versicherung nicht selbst tragen müssen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung – für vermietete Wohnobjekte
Eigentum verpflichtet. Das trifft insbesondere auf Immobilienbesitzer zu. Sie sind verantwortlich für die Verkehrssicherheit Ihrer Grundstücke und Gebäude, aber auch für bauliche Mängel und die dadurch verursachten Schäden. Wird beispielsweise der Winterdienst nicht pünktlich erledigt, haftet der Hausbesitzer für die Folgen der Stürze auf dem betreffenden Gehweg. Eine umfassende Absicherung können Sie durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht erhalten, die sich auf die Anzahl der vermieteten Wohnobjekte, Garagen und unbebauten Grundstücke bezieht.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung – Sicherheit für den Bauherrn
Über die in einer Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht versicherten Bausummen hinaus benötigen Sie für jede Baumaßnahme, also sowohl Neubau als auch Modernisierung oder Umbau, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Als Bauherr obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht vollkommen unabhängig davon, ob Sie Baufirmen beauftragt haben oder Eigenleistungen erbringen. Mit einem Einmalbeitrag für die gesamte Baumaßnahme sichern Sie sich umfassend ab, sodass potenzielle Schadenersatzforderungen Ihr Bauvorhaben nicht gefährden.
Fazit: Verschiedene Haftpflichtversicherungen für verschiedene Bereiche
Die Vielfalt der Haftpflichtverträge mag zunächst verwirren, allerdings eröffnet sich schnell die richtige Zuordnung. Für die unterschiedlichen Bereiche des Lebens gibt es die passenden Absicherungen, um Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter, die Ihre finanzielle Existenz gefährden können, effektiv zu schützen. Auch wenn diese Absicherungen keine Pflicht sind, übernehmen Sie damit Verantwortung für sich selbst – und natürlich für andere.