Für alle Personen, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten, ist es sehr wichtig, eine Haftpflichtversicherung für Vermieter abzuschließen. Der Vermieter hat für die Sicherheit im und am Haus zu sorgen. Personen, die sich auf dem Grundstück aufhalten, dürfen unter keinen Umständen zu Schaden kommen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf einem selbstbewohnten Grundstück eintreten, können durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Bereits wenn ein Zimmer untervermietet wird, reicht die private Haftpflichtversicherung jedoch nicht mehr aus.
Was im Schadensfall zu beachten ist
Kommt eine Person auf dem Grundstück zu Schaden, haftet der Vermieter mit seinem gesamten Vermögen. Dies schließt nicht nur das aktuelle, sondern auch das zukünftige Vermögen ein. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Sachschaden oder ein Vermögensschaden eintritt. Die Schadensersatzforderungen, die in solch einem Fall auf den Vermieter zukommen, können also sehr hoch sein und im schlimmsten Falle zu seinem finanziellen Ruin führen. Eine Haftpflichtversicherung für Vermieter prüft die Ansprüche der Geschädigten und zahlt sehr schnell. Erweisen sich die Ansprüche als ungerechtfertigt, werden sie zurückgewiesen. Mit der Prüfung der Ansprüche werden fachkundige Experten beauftragt, die eine objektive Entscheidung treffen.
Beispiele
Im Herbst und im Winter ist es sehr wichtig, das Grundstück und seine Umgebung von Laub sowie von Schnee und Eis zu säubern. Außerdem hat der Vermieter für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Wurde die Streu- und Räumpflicht nur einmal versäumt und eine andere Person kommt zu Schaden, kann die Vermieter Haftpflichtversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung und die Rehabilitation übernehmen. Ist der Schaden sehr schwer und die geschädigte Person ist dauerhaft arbeitsunfähig, kann eine monatliche Rente von der Versicherung gezahlt werden. In diesem Falle müsste der Vermieter, der den Unfall verschuldet hat und nicht über eine Vermieter-Haftpflicht verfügt, die Rente aus eigener Tasche bezahlen.
Ein Sach- oder Vermögensschaden liegt zum Beispiel dann vor, wenn eine Person ein Auto auf dem Grundstück des Vermieters parkt und während dieser Zeit ein Ziegelstein vom Dach auf das Auto herunterfällt und einen sichtbaren Schaden verursacht. Auch diesen Schaden muss der Vermieter beziehungsweise seine Vermieter-Haftpflichtversicherung ersetzen.
Haftpflicht für Eigentümergemeinschaft
Der Abschluss einer Vermieter-Haftpflicht ist nicht nur für einzelne Personen, sondern auch für Eigentümergemeinschaften sinnvoll. Ob sich die Versicherungsbedingungen unterscheiden und was im konkreten Fall zu beachten ist, kann ein Vergleich verschiedener Versicherungsgesellschaften beantworten. Eigentümergemeinschaften bestehen aus Personen, die eine Eigentumswohnung oder ein Haus besitzen und diese Immobilien entweder selbst bewohnen oder vermieten. Darunter sind nicht wenige Personen, die keine ständige, sondern nur eine teilweise Vermietung in Erwägung ziehen. Für eine Eigentumsanlage gelten ähnliche Grundsätze wie für eine einzelne Immobilie. Dies heißt ganz konkret, dass dort niemand zu Schaden kommen darf. Die Umsetzung der mit diesen Vorgaben einhergehenden Richtlinien obliegt den Personen, die sich der Eigentümergemeinschaft angeschlossen haben.
Haftpflicht für Vermieter und private Haftpflicht
Neben der Haftpflicht für Vermieter benötigt nahezu jeder Immobilienbesitzer eine zusätzliche private Haftpflichtversicherung. Dies liegt ganz wesentlich daran, dass die Haftpflicht für Vermieter nur für die Immobilien gültig ist, die tatsächlich vermietet werden. Immobilien, die ausschließlich selbst bewohnt werden, müssen über die private Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Unter Umständen können Sie als Vermieter Geld sparen, wenn sie eine private Haftpflichtversicherung mit einer Vermieter-Haftpflichtversicherung kombinieren.
Versicherungssumme nicht zu gering wählen
Viele Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Tarifvarianten für eine Vermieter-Haftpflichtversicherung an. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, die Versicherungssumme nicht zu gering zu wählen. Die Stiftung Warentest empfiehlt hier eine Mindestabsicherung in Höhe von 3 Mio. Euro. Besser ist es, die Versicherungssumme noch höher zu wählen. Vor allem bei Personenschäden, die an oder in der Immobilie passieren können, beträgt der verursachte Schaden nicht selten mehrere Millionen Euro. Dies gilt vor allem dann, wenn sich die geschädigte Person schwer verletzt, im Krankenhaus oder in der Reha-Klinik behandelt werden muss und eventuell dauerhaft arbeitsunfähig oder nur eingeschränkt arbeitsfähig bleibt. In diesem Falle hat der Verursacher des Schadens nicht nur die Kosten für die medizinische Behandlung, sondern auch die Kosten für die Zahlung der Rente zu tragen.
Indirekter Rechtsschutz
Die Vermieter-Haftpflicht gewährt nicht nur Leistungen im Schadensfall, sondern prüft im Vorfeld, ob überhaupt ein entsprechender Anspruch besteht. Aus diesem Grunde ist es sehr wichtig, keine eigenmächtigen Wiedergutmachungen zu leisten, bevor die zuständige Versicherungsgesellschaft kontaktiert worden ist. Sachverständige, Gutachter und Anwälte besitzen die nötige Fachkompetenz, um den Sachverhalt zu prüfen. Kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Schadensersatzansprüche zu Unrecht bestehen, werden sie von der Vermieter-Haftpflicht abgewehrt. Dieser Teil der Vermieter-Haftpflicht, der immer inklusive ist, wird deshalb auch indirekter Rechtsschutz genannt.
Fazit
Als Vermieter oder Wohnungseigentümer müssen Sie sich um eine erweiterte Haftpflichtversicherung kümmern, um sich gegen alle Sach- und Personenschäden abzusichern, die im Rahmen ihrer besonderen Verpflichtungen entstehen können. Prüfen Sie, ob sich eine Kombilösung aus privater Haftpflicht und Vermieter-Haftflicht für Sie rechnet.