Haftpflichtversicherungen zählen zweifellos zu den sinnvollen und unverzichtbaren Absicherungen für den Alltag, denn jedem kann unbeabsichtigt ein kleines Missgeschick passieren, das anderen einen schweren Schaden zufügt und ungeahnte Folgen nach sich zieht. Aber auch die kleineren Unaufmerksamkeiten können Schäden für Dritte und Kosten für Sie verursachen. Eine Haftpflichtversicherung befreit Sie von Schadensersatzansprüchen und trägt die Kosten für Sie. Doch die Absicherung sollte umfassend und nicht teuer sein. Daher ist ein regelmäßiger Versicherungsvergleich sinnvoll. Entspricht Ihr Versicherungsschutz nicht mehr dem aktuellen Stand, sollten Sie Ihre Haftpflichtversicherung wechseln. Wie das geht, erfahren Sie hier.
Haftpflichtversicherung wechseln und sparen
Wenn Sie schon seit Langem eine Haftpflichtversicherung haben, fühlen Sie sich sicherlich gut abgesichert und fragen sich, warum Sie Ihre Haftpflichtversicherung wechseln sollten. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie bisher mit Ihrem Versicherer zufrieden gewesen sind und nur selten oder noch nie einen Schaden hatten. Aber es gibt gute Gründe, den bestehenden Versicherungsvertrag zu hinterfragen, besonders wenn es sich um einen sehr alten Vertrag handelt. Ein naheliegender Grund für einen Wechsel des Versicherers sind hohe Versicherungsbeiträge. Unter Umständen bieten andere Versicherungsgesellschaften denselben Schutz zu einem deutlich günstigeren Tarif an. Auch wenn eine private Haftpflichtversicherung nicht sehr teuer ist, so gibt es doch deutliche Unterschiede zwischen den Versicherungsprämien verschiedener Anbieter. Bei gleichen Leistungen betragen die Unterschiede zwischen teuren und günstigen Angeboten teilweise 50 Prozent und mehr.
Leistungen optimieren mit neuer Haftpflichtversicherung
Einen ebenfalls wichtigen Grund für einen Wechsel der Haftpflichtversicherung stellt das Leistungsspektrum dar, denn auch die Leistungen verschiedener Versicherer können unterschiedlich ausfallen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist die Übernahme von Schadensersatzforderungen, die gegen Eltern deliktunfähiger Kinder gerichtet sind. Schäden, die Kinder unter 7 Jahren verursachen, bezahlen viele Haftpflichtversicherer nicht, weil der Gesetzgeber in diesem Fall keine Schadensersatzpflicht vorsieht. Eltern betrachten es jedoch meist als moralische Verpflichtung, einen Schaden, den ihre Kinder verursachen, auch zu ersetzen. Daher beziehen viele Versicherer inzwischen auch diese Schäden in ihren Leistungskatalog mit ein. Andere mögliche Schäden sind in den Klauseln älterer Haftpflichtversicherungen nicht enthalten, weil die Versicherungsbedingungen einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Die Versicherungssummen älterer Verträge reichen oft nicht mehr aus, weil die Kosten für die Schadensregulierung heute wesentlich höher sind. All das sind Gründe, die Haftpflichtversicherung zu wechseln und den Versicherungsschutz den aktuellen Lebensbedingungen anzupassen.
Vor dem Wechsel Tarife und Leistungen vergleichen
Bevor Sie Ihre Haftpflichtversicherung wechseln, sollten Sie die Leistungen und Tarife vergleichen. Beachten Sie jedoch, dass die Höhe der Versicherungsprämie allein kein Argument für den Wechsel des Versicherers ist, sondern berücksichtigen Sie auch die Leistungen. Im Vergleichsrechner finden Sie preisgünstige Angebote mit einem umfangreichen Leistungsspektrum, die – ebenso wie teure Versicherungen – Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Optimal ist Ihre neue Haftpflichtversicherung, wenn
- sie Ihre Risiken und die Ihrer Familie rundum einschließt,
- die Versicherungssumme ausreicht, um auch hohe Kosten für Personenschäden zu regulieren und
- sie dabei möglichst preisgünstig ist.
Haftpflichtversicherung wechseln, so einfach geht’s online
Ihre neue Haftpflichtversicherung können Sie einfach online abschließen. Wenn Sie in einem Vergleichsrechner ein Angebot mit optimalen Konditionen finden, können Sie entweder über einen Link direkt zur Seite des Versicherers wechseln oder die neue Versicherung auf der Homepage des Vergleichsrechners beantragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zunächst ein Angebot anzufordern, bevor Sie endgültig die Haftpflichtversicherung wechseln.
Haftpflichtversicherung wechseln – Laufzeiten und Kündigungsfristen beachten
Wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung wechseln möchten, sollten Sie einen Blick in Ihre bisherige Police werfen, denn Sie könnten durch feste Laufzeiten noch länger an Ihren Versicherer gebunden sein. In der Regel ist eine Haftpflichtversicherung zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündbar. Das Versicherungsjahr endet bei der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich zum Stichtag des Vertragsabschlusses. In den meisten Versicherungsverträgen beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Ihre Kündigung muss dem Versicherer daher spätestens bis zum letzten Tag des vierten Monats vor Ablauf des Versicherungsjahres vorliegen.
Ein Beispiel:
- Beginn der Versicherung: 1. Juli
- Ablauf des Versicherungsjahres: 30. Juni
- Beginn der Kündigungsfrist: 1. April
- Vorlage der Kündigung beim Versicherer: 31. März
Haftpflichtversicherung wechseln, so geht’s mit außerordentlicher Kündigung
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht können Sie auch mit einer außerordentlichen Kündigung Ihre Haftpflichtversicherung wechseln. Das außerordentliche Kündigungsrecht haben Sie regelmäßig nach einem Schadensfall, unabhängig davon, ob der Versicherer ihn reguliert oder nicht. Innerhalb eines Monats nach der Regulierung oder der Ablehnung durch den Versicherer können Sie die außerordentliche Kündigung aussprechen. Eine Kündigungsfrist müssen Sie in diesem Fall nicht einhalten.
Sonderkündigungsrecht nutzen und Haftpflichtversicherung wechseln
Eine weitere Möglichkeit, vor dem Ende des Versicherungsjahres die Haftpflichtversicherung zu wechseln, bietet Ihnen das Sonderkündigungsrecht. Dieses steht Ihnen zu, wenn Ihr Versicherer die Prämie erhöht, ohne die Leistungen anzupassen oder die Leistungen kürzt, ohne die Prämie ebenfalls zu reduzieren. Ausgenommen vom Sonderkündigungsrecht sind Beitragserhöhungen aufgrund einer vereinbarten Dynamik oder von Steuererhöhungen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. Das Sonderkündigungsrecht können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prämienerhöhung ausüben. Die Kündigung wird zum Termin der Beitragserhöhung wirksam.