Wenn ein Schaden eingetreten ist, ist guter Rat oft teuer. Eine private Haftpflichtversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie finanziell nicht im Regen stehen werden. Um für eine problemlose Abwicklung und Regulierung zu sorgen, sind beim Schaden melden sowohl Fristen als auch bestimmte Regeln einzuhalten.
Die meisten Schäden sind Sachschäden
Es ist wesentlich leichter, eine beschädigte Sache zu reparieren oder zu ersetzen, als einen Personenschaden wieder gut zu machen. In jedem Fall ist es notwendig, dass Sie den Schaden melden und somit Ihre Haftpflichtversicherung in Kenntnis setzen, dass möglicherweise eine Regulierung notwendig wird. Ob Sie tatsächlich schadenersatzpflichtig sind, prüft die Versicherungsgesellschaft. Sollte der Anspruch eines vermeintlich Geschädigten nicht berechtigt sein, wehrt die Haftpflichtversicherung diesen für Sie ab. Wenn Sie bereits ein Schuldanerkenntnis abgegeben haben, erschwert sich dieser Vorgang. Tauschen Sie also mit dem am Schaden Beteiligten die Adressen aus und überlassen Sie alles Weitere den Schadenregulierern Ihrer Haftpflichtversicherung.
Schaden melden: So machen Sie alles richtig
Zunächst einmal müssen Sie den entstandenen Schaden melden. Das können Sie telefonisch, schriftlich oder bei vielen Gesellschaften auch online tun. Der Versicherer vergibt eine spezifische Schadennummer, unter der der Vorgang bearbeitet wird. Bei jedem Schriftverkehr mit Ihrer Versicherung müssen Sie diese Nummer angeben. Das erleichtert die Zuordnung und beschleunigt die Abwicklung. Dokumentieren Sie den Schadenhergang möglichst genau. Fertigen Sie unter Umständen zur Verdeutlichung eine Skizze an und machen Sie Fotos vom beschädigten Gegenstand. Diese Unterlagen leiten Sie an Ihre Versicherung weiter, wenn Sie den Schaden melden. Wo es möglich ist, sind auch die Originalrechnungsbelege oder ein Kostenvoranschlag zur Reparatur des Schadens beizufügen. Der beschädigte Gegenstand muss aufbewahrt werden, bis die Versicherung darüber entschieden hat, ob eventuell ein Gutachten erstellt werden muss. Diese Angaben gehören in eine formelle Anzeige, mit der Sie Ihren Schaden melden:
- Ihre Versicherungsscheinnummer oder – falls schon vergeben – die Schadennummer
- Name und Anschrift sowie möglichst die Telefonnummer des Geschädigten
- Datum und Uhrzeit, zu denen der Schaden verursacht wurde
- Angaben zur beschädigten Sache
- Exakte Schilderung des Schadenhergangs
- Einschätzung der Schadenhöhe (durch Rechnungsbelege, Kostenvoranschläge oder Ähnliches)
- Bildliche Dokumentationen durch Skizzen oder Fotos
Schaden melden und was dann?
Sie haben die Pflicht, Ihrer Haftpflichtversicherung den Schaden zu melden. Dazu setzen die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Fristen. Werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen, wenn Sie nicht genau wissen, bis wann Sie einen Schaden melden müssen. Im Regelfall ist es aber die beste Lösung, den Schaden unverzüglich nach seinem Entstehen bei der Versicherung anzuzeigen. Einen Schaden melden Sie auch dann, wenn noch gar nicht klar ist, ob der Geschädigte Ansprüche an Sie richtet. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. Sollte es Unklarheiten zum Ablauf geben, kontaktiert Sie Ihre Versicherung selbstständig. Liegt ein begründeter Anspruch auf Schadenersatz vor, wird die Gesellschaft unverzüglich eine Regulierung veranlassen. Darüber werden Sie als Versicherungsnehmer in der Regel informiert. Sollten Sie eine Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, tragen Sie einen Teil der entstehenden Regulierungskosten selbst. Ihre Versicherung übernimmt dann nur den Anteil, der den Selbstbehalt übersteigt.
Nehmen Sie alles ganz genau, wenn Sie einen Schaden melden
Zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer gehört es, dass Sie wahrheitsgemäß alle notwendigen Angaben machen, wenn Sie einen Schaden melden. Unrichtige Angaben können den Tatbestand des Versicherungsbetrugs erfüllen und sind somit strafbar. Je kurzfristiger Sie Ihren Schaden melden, umso sicherer können Sie sein, noch alles gut im Gedächtnis zu haben. Sollte der Geschädigte mit Forderungen an Sie herantreten, Ihnen Mahnungen schicken oder sogar eine Klage gegen Sie einleiten, geben Sie alle diese Schriftstücke unverzüglich an Ihre Haftpflichtversicherung weiter. Sie müssen sich um solche Dinge nicht kümmern. Ihre Pflichten sind damit erfüllt, dass Sie den Schaden melden und damit anzeigen, dass Sie Ihrer Versicherung die Regulierung und alle weiteren Maßnahmen überlassen. Leisten Sie auf keinen Fall vorab Schadenersatzzahlungen. Es könnte sein, dass die Versicherung den Anspruch als unbegründet einstuft. In diesem Fall wird Ihnen eine solche Vorauszahlung nicht erstattet. Außerdem beurteilen die Versicherungen den Wert des beschädigten Gegenstandes und ersetzen entweder die Reparaturkosten oder den Wert, den der Gegenstand noch hatte, als er beschädigt wurde. So könnten dann die tatsächliche Schadenersatzzahlung und Ihre unvorsichtig geleistete Vorauszahlung deutlich voneinander abweichen.
Das tun Sie, wenn Sie der Geschädigte sind
Wenn jemand einen Schaden bei Ihnen verursacht hat, fragen Sie umgehend nach, bei welcher Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung besteht. Sie können die Abwicklung des Schadens dadurch beschleunigen, dass Sie Ihrerseits die gegnerische Versicherung über den Hergang und die mögliche Schadenshöhe, also Ihren Schadenersatzanspruch, informieren. Sollte keine Haftpflichtversicherung vorhanden sein, wird es unter Umständen schwierig, einen Schadenersatzanspruch durchzusetzen. Das gilt besonders dann, wenn der Verursacher nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um eine entsprechende Zahlung an Sie zu leisten. Bedenken Sie deshalb beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung, dass Sie sich vor diesem Risiko durch den Einschluss einer Ausfallversicherung schützen können. In diesem Fall können Sie Ihrer eigenen Versicherung Ihren eigenen Schaden melden und erhalten die Regulierung von dort.